Unsere Tafel mit den Geländeregeln im Fluggebiet Fröhnd - wie sie auch an unseren Start- und Landeplätzen zu finden ist:
Mehr Details und Infos zu unseren Fluggebieten findest du in dem PDF Flyer
Aktuell wird um strikte Einhaltung folgender mit dee Gemeinde vereinbarten Flugregelung gebeten:
- Alle Piloten machen sich bereits auf dem in die Wiese reichenden Fahrweg startfertig (Ausrüstung anlegen, Schirm
auspacken), im Bereich der Balkenbank darf gewartet werden
- Der Aufenthalt auf dem Startfeld soll so kurz als möglich gehalten werden, sowohl um die Belastung der Wiese so gering als
möglich zu halten als auch allen ein zügiges Starten zu ermöglichen
Speziell am Startplatz Schneckenkopf gilt:
Bei der Startwiese handelt es sich um ein empfindliches Biotop im europäischen klassifizierten Biosphären-Managementplan
Natura 2000. Deshalb ist ein besonders schonender Umgang mit den Gelände unabdingbar:
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Gewartet wird ausschließlich auf der in die Wiese reichenden Fahrspur, alternativ auf dem Weg am
Wiesenrand
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Maximal 5 Piloten dürfen im Startfeld ihren Schirm auslegen
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Ein längerer Aufenthalt auf der Startwiese ist untersagt - bitte keinesfalls Liegewiese, auch nicht
mit ausgebreitetem Schirm lange auf günstige Bedingungen warten, sondern ggfs. Schirm wieder zusammenraffen und auf der Fahrspur warten
-
Zuschauer oder Begleitungen haben keinen Zutritt zur Startwiese und müssen auf
dem Wanderpfad bleiben - ggfs. bitte freundlich aber bestimmt darauf hinweisen
-
Das Holzer Kreuz ist ein Notlandeplatz, z.B. wenn wegen zu wenig Höhe der LP
Unterkastel nicht sicher erreicht werden kann. Falls doch notwendig, möglichst nur die Wiese direkt unterhalb der Straße anfliegen. Zusammenlegen auf einer Fahrspur am Rand der Wiese. (Die Wiese
oberhalb der Straße ist Neuntöter Schutzgebiet).
Busbetrieb:
- 10:30 ist die Abfartszeit ... ;-) - Einladen u. Einsteigen ist vorher ...
- die im Flyer angegebene Handy-Nummer ist aktuell nicht mehr in Betrieb
- Mitglieder bitte direkt beim aktuellen Fahrer anrufen - s. Fahrdienst
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Neu ab Sept. 2021: Bei Anfahrt
Schneckenkopf od. Ittenschwander Horn wird von der Gemeinde Fröhnd eine Einzelstartgebühr von 4€/Gäste bzw 2€/GCW-Mitglieder erhoben, die individuell in die Gemeinde Kässle am P Holzer Kreuz
bzw P Tannenboden zu entrichten ist.
Flyer Piloteninfo - Pflichtlektüre vor Starts um Fluggebiet des GCW:
Achtung - betr Zeller Blauen z. Info:
Änderung betreffend Zeller Blauen (historischer SP - nicht im Flyer beschrieben): Der Landeplatz Zell wird jetzt bebaut und steht nicht mehr zur
Verfügung! Start am Zeller Nlauen deshalb ausschließlich für B-Schein Inhaber in eigener Verantwortung.
Information und Bitte um Unterstützung an alle
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Bei Problemen bitte unverzüglich einen Vorstand informieren - Telefon Nummern s. Kontakt - falls nicht erreichbar WhatsApp od. email!
Achtung - Wachstumsphase bis zur Heuernte
Bis zur Heuernte darf nur bei wirklichen Notfällen in ungemähten Wiesen gelandet werden!
Das gilt insbesondere für:
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Holzer Kreuz
> keine Landung oberhalb des Holzer Kreuzes
-
Ehrsberg / Wührer Loch
> keine Landung auf
Wiesen/Hügel oberhalb des Wührer Loches (SP
Ehrsberg)
wer nicht direkt auf dem offiziellen
LP im Wührer Loch landen möchte sollte besser nicht starten!
Echte
Notlandungen zB bei starken Turbulenzen sind immer
erlaubt, aber d.h. heißt, max 1-2 Piloten. Spätestens der dritte dort landende Piloten hätte nicht
mehr starten dürfen...
Also ggfs den Bauern im naheliegenden
Dorf bitte pro-aktiv sofort nach der Landung kontaktieren und Gefahrensituation erläutern.
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Aussenlandungen auf der Kuppe oberhalb der Bundestraße Unterkastel
z.B. bei schwierigen Wind Verhältnissen am LP Unterkastel
Anlässlich eines Gesprächs mit dem Eigentümer der Wiese ergab sich, dass gelegentlich die Leitung des Elektrozauns falsch oder gar nicht eingehängt wurde - dies hat zur Folge, dass alle
Zäune eines ganzen Sektors spannungslos werden!
Also ist es sehr wichtig, dass die Griffe der Leitung immer exakt in die gleichen Kontakte zurück eingehängt werden. Wir bitten
alle, hierauf zu achten bzw. falls etwas unklar ist kurz Uli oder Pius (whatsapp) zu informieren um den Eigentümer rasch zu kontaktieren (bevor die Rinder das Weite suchen und tatsächlicher Schaden entsteht …).
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SP Aitern/Tannenboden - LP Utzenfeld
Einschränkung Ende Februar - Juni:
> Flugverbot am Utzenfluh Felsen von Ende Februar bis Juni
Näheres s. Tafel am
SP: Die Brutzeit hat begonnen - d.h. es gilt unsere gefiederten Kollegen bei der Brut an der grossen Utzenfluh nicht zu stören.
Bitte alle Gastpiloten freundlich aber unverzüglich und bevorzugt vor dem Start darauf hinweisen. Dies einzuhalten ist für den Erhalt unserer Geländeerlaubnis
unabdingbar*. Bei Südwind den Start bitte deshalb z.B. an den Schneckenkopf verlegen
> Kein Start wenn Kühe auf der Startplatz Weide
> Überfliegen des Naturschutzgebietes hinter dem Felsen ist ganzjährig nur in grosser Höhe erlaubt
LP Utzenfeld - keine Landung
vor der Heuernte